DGUV Vorschrift 3 Prüfung

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Ihre elektrischen Geräte unterliegen ständig äußerlichen Einflüssen, die den elektrischen Schutz beeinträchtigen können. Die Beanspruchung der elektrischen Betriebsmittel variiert je nach Ihrem Einsatzort und den einwirkenden Umgebungseinflüssen. Mit regelmäßigen Geräteprüfungen und einem individuell angepassten Prüfzyklus gemäß der DGUV Vorschrift 3 können Sie ihren Mitarbeiter den bestmöglichen Schutz gewährleisten.

Die DGUV V3 Prüfung (DIN VDE 0701-0702) erfolgt in drei Schritten, der Sichtprüfung, der elektrischen Messung und einer Funktionsprüfung. Im Anschluss erhalten Sie die entsprechende Messprotokolle für Ihre Unterlagen.

DGUV V3 Prüfablauf

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Sichtprüfung

Im ersten Schritt wird das Gerät einer Sichtprüfung unterzogen. Dabei wird nach äußeren Mängeln und Beschädigungen gesucht.

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Messung

Nach bestandener Sichtprüfung erfolgen die Messungen abhängig der Schutzklasse entsprechend der DIN VDE 0701-0702.

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Funktionsprüfung

Im letzten Schritt werden die Geräte einer Funktionsprüfung unterzogen.

Kurz und Bündig

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Die DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) ist im Kontext des deutschen Arbeitsschutzrechts von zentraler Bedeutung. Ihr Ziel ist es, Unfälle durch elektrischen Strom zu verhindern und die Sicherheit von Beschäftigten in Unternehmen zu gewährleisten. Die Vorschrift gilt für alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche.

Die DGUV V3 Prüfung wird auch als „Elektroprüfung“ oder „Wiederholungsprüfung“ bezeichnet und beinhaltet eine gründliche Überprüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. Dazu gehören nicht nur fest installierte Anlagen, sondern auch ortsveränderliche Geräte.

Die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben der DIN VDE 0701-0702. Neben der reinen technischen Überprüfung werden auch organisatorische Aspekte berücksichtigt. Dazu zählen die Erstellung von Prüfplänen, die Kennzeichnung geprüfter Geräte und die Dokumentation der Prüfergebnisse. Die regelmäßige Überprüfung stellt sicher, dass mögliche Mängel oder Verschleißerscheinungen rechtzeitig erkannt und behoben werden, bevor sie zu Sicherheitsrisiken führen können.

Die DGUV V3 Prüfung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern trägt auch zur Effizienz und Wirtschaftlichkeit von Unternehmen bei. Eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung reduziert Ausfallzeiten, minimiert das Risiko von Bränden oder Stromausfällen und fördert die betriebliche Sicherheit.

Es ist wichtig zu betonen, dass die DGUV V3 Prüfung nicht nur eine gesetzliche Pflicht ist, sondern auch einen Beitrag zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für seine Mitarbeiter darstellt.

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Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 obliegt jedem Arbeitgeber, der elektrische Betriebsmittel, Anlagen und/oder Maschinen zur Verfügung stellt. Unabhängig davon, ob es sich um alltägliche Geräte wie Föne und Trockenhauben, Büroausstattung wie Kaffeemaschinen und PCs, handwerkliche Werkzeuge wie Bohrmaschinen oder um komplexe Industrieanlagen handelt – Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die vorgeschriebene Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 durchzuführen.

Die genaue Festlegung in der DGUV Vorschrift 3 besagt, dass sowohl ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel als auch ortsfeste elektrische Anlagen geprüft werden müssen. Diese Prüfpflicht umfasst sämtliche Arbeitsgeräte, die elektrisch betrieben werden. Somit gilt es, eine Vielzahl von elektrischen Einrichtungen in verschiedenen Arbeitsumgebungen in den Blick zu nehmen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Diese Verpflichtung gilt branchenübergreifend und ist unabhängig von der Größe des Unternehmens. Die regelmäßige Durchführung der DGUV V3 Prüfung trägt nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei, sondern vor allem dazu, potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und sicherheitsrelevante Risiken zu minimieren.
Was kennzeichnet ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?

Gemäß den Vorgaben der Durchführungsanweisung zu § 5 der DGUV Vorschrift 3 erfolgt eine klare Unterscheidung zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln sowie zwischen stationären und nichtstationären Anlagen. Die Durchführungsanweisung gibt zudem detaillierte Informationen über die vorgeschriebenen Prüffristen.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: Diese Kategorie umfasst Geräte, die während des Betriebs bewegt werden können oder leicht von einem Ort zum anderen transportiert werden können, während sie weiterhin mit dem Versorgungsstromkreis verbunden sind.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel: Hierbei handelt es sich um fest installierte Betriebsmittel oder solche, die keine eigene Tragevorrichtung aufweisen und aufgrund ihrer Masse nicht einfach bewegt werden können. Diese Kategorie schließt auch vorübergehend fest installierte elektrische Betriebsmittel ein, die über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.

Die festgelegten Prüffristen, wie in der Durchführungsanweisung beschrieben, gewährleisten eine regelmäßige Überprüfung der Sicherheit dieser Betriebsmittel. Diese Unterscheidung zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln ist von entscheidender Bedeutung, da sie maßgeblich die Art und Häufigkeit der vorgeschriebenen Prüfungen beeinflusst. Es ist daher essenziell, dass Unternehmen diese Unterscheidung verstehen und die entsprechenden Prüfmaßnahmen gemäß den gesetzlichen Vorschriften durchführen, um die elektrische Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
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